Darf der Vermieter Rattengift auslegen? 5 wichtige Antworten

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Darf der Vermieter Rattengift auslegen

Privatpersonen dürfen selbst im eigenen Haus nur Rattengifte der Generation I anwenden und diese nur in Innenräumen auslegen.

Die modernen und wirksameren Mittel der Generation II sind professionellen Schädlingsbekämpfern vorbehalten.

Wenn Ihr Vermieter Gift gegen Nager einsetzt, muss er alle nötigen Vorkehrungen treffen, damit Menschen und Tiere im Haus und in der Nachbarschaft nicht zu Schaden kommen.

Lesen Sie hier, welche Vorsichtsmaßnahmen bei der Schädlingsbekämpfung Sie als Mieter verlangen dürfen.

Außerdem erklären wir Ihnen, was Sie unternehmen können, damit Ihr Vermieter gegen Ratten vorgeht.

1. Dürfen Vermieter Rattengift auslegen?

Vermieter dürfen selbst auf dem eigenen Grundstück nur bestimmte Rattengifte auslegen.

Dabei müssen sie alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um Gefahren für Menschen, Haustiere und Wildtiere auszuschließen.

In Deutschland ist die Bekämpfung von Ratten und Mäusen grundsätzlich erlaubt, die Tiere dürfen getötet werden.

Allerdings dürfen Privatpersonen nicht jedes Rattengift verwenden.

Nur die Gifte der sogenannten Generation I, die auf den Wirkstoffen Chlorophacinon, Coumatetralyl oder Warfarin basieren, sind für Privatpersonen ohne Sachkundenachweis erlaubt.

Sie dürfen allerdings nur auf dem Privatgrundstück und nur in Innenräumen verwendet werden.

Der Nachteil an diesen Präparaten ist, dass die Ratten mehrfach von dem Gift fressen müssen, um zu sterben.

Da die Tiere lernfähig sind, gehen sie den Ködern nach dem ersten Kontakt zumeist aus dem Weg.

Außerdem haben viele Ratten bereits Resistenzen gegen die Wirkstoffe entwickelt.

Bei den modernen Rattengiften der zweiten Generation handelt es sich um Rodentizide.

Sie enthalten hochwirksame chemische Inhaltstoffe, wie Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon oder Flocoumafen.

Die Ratte stirbt zumeist schon nach dem ersten Bissen, aber nicht sofort, sondern erst drei bis sieben Tage später.

In der Zwischenzeit stellt sie eine große Gefahr für Katzen, Hunde und Wildtiere dar, die sie als Beute ansehen.

Diese Präparate dürfen nach der EU-Verordnung über Biozide (EU Nr. 528/2012) nur von professionellen Schädlingsbekämpfern und Personen mit besonderem Sachkundenachweis angewandt werden.

Da alle Rattengifte – auch die der ersten Generation – eine Gesundheitsgefahr für Menschen und Haustiere darstellen, dürfen sie niemals lose verstreut werden.

Der Vermieter muss die Köder sicher in einer Box verschließen, sodass sie für Kinder und Haustiere unzugänglich sind.

Damit Haus- und Wildtiere nicht mit den kontaminierten Ratten in Kontakt kommen, muss er verhindern, dass die vergifteten Ratten das Haus verlassen können.

Der Vermieter muss also Kellertüren und mögliche Schlupflöcher dicht verschließen.

2. Muss der Vermieter über Rattengift informieren?

Wenn Ihr Vermieter im Haus Rattengift auslegt, muss er alle Mieter vorher informieren.

Er muss einen deutlich sichtbaren Warnhinweis an der entsprechenden Stelle anbringen, zum Beispiel an der Kellertür.

Außerdem sollte er alle Mieter zusätzlich schriftlich oder mündlich auf die Giftköder hinweisen.

Unterlässt er die gebotenen Warnungen und Vorsichtsmaßnahmen, macht er sich nach § 330a StGB strafbar.

Falls tatsächlich Menschen oder Haustiere durch das Gift geschädigt werden, kommen weitere Straftatbestände in Betracht, nämlich fahrlässige Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Außerdem ist der Vermieter dann nach § 823 I BGB zum Schadenersatz verpflichtet.

Sollte Ihr Hund Rattengift gefressen haben und tierärztlich behandelt werden müssen, muss der Vermieter Ihnen die Tierarztkosten ersetzen.

3. Welche erlaubten Alternativen zu Gift gibt es?

Als Alternative zu Rattengift kann ein Hauseigentümer zu Lebendfallen, Schlagfallen oder Ultraschallgeräten greifen.

Verboten sind in Deutschland Klebefallen, die die Ratte mit einem leckeren Essensduft an ein starkes Klebeband locken.

Die angeklebten Ratten sterben einen langsamen und qualvollen Tod, weshalb die Methode als Tierquälerei nach § 4 Tierschutzgesetz gilt.

Schlagfallen sind dagegen erlaubt, sofern sie einwandfrei funktionieren, die Ratten also kurz und schmerzlos töten.

Da diese Fallen Kleinkinder und Tiere schwer verletzen können, dürfen sie ebenso wie Rattengift nur an bestimmten Stellen und mit deutlichen Warnhinweisen zum Einsatz kommen.

Eine umweltfreundliche Methode, die die Ratten nicht quält, ist ihre Vertreibung mit Ultraschallgeräten.

Die für Ratten unangenehme Frequenz kann aber eventuell auch von Haustieren und Kleinkindern wahrgenommen werden, die dadurch beeinträchtigt werden.

4. Was muss der Vermieter gegen Ratten unternehmen?

Ratten stellen ein Gesundheitsrisiko für alle Hausbewohner dar, deshalb ist ein Vermieter verpflichtet, die Nagetiere mit geeigneten Mitteln zu bekämpfen oder bekämpfen zu lassen.

Außerdem muss Rattenbefall in Deutschland stets dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.

Es handelt sich sowohl bei Wanderratten als auch Hausratten um Schädlinge nach § 17 Infektionsschutzgesetz.

Die einzelnen Bundesländer haben jeweils Verordnungen zur Rattenbekämpfung erlassen, die eine allgemeine Meldepflicht vorsehen.  

Die Pflicht gilt für alle Personen, die irgendwo auf privaten oder öffentlichen Grundstücken Ratten bemerken oder Anzeichen für ihre Anwesenheit entdecken, etwa Rattenkot und unterirdische Bauten.

Sobald das Gesundheitsamt informiert ist, fordert es den Hauseigentümer auf, die Schädlinge zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.

Wird der Vermieter daraufhin nicht tätig, kann das Gesundheitsamt einen Kammerjäger bestellen und ihm die Kosten auferlegen.

Als Mieter, der den Rattenbefall nicht selbst verschuldet hat, haben Sie außerdem das Recht, die Miete zu mindern, wenn Ihr Vermieter nach einer Aufforderung mit Fristsetzung nichts unternommen hat.

Die Pflicht zur Bekämpfung von Ratten setzt grundsätzlich kein Verschulden des Grundstückseigentümers voraus.

Das VG Berlin befasste sich mit einem Fall, in dem eine unbekannte Person Ratten regelmäßig gefüttert und sie so auf ein Privatgrundstück gelockt hatte.

Das Gericht entschied, dass der Grundstückseigentümer, obwohl er nicht für den Rattenbefall verantwortlich war, einen Schädlingsbekämpfer auf seine Kosten beauftragen musste (Beschluss vom Beschluss vom 11.10.2022, Az.: VG 14 L 1235/22).

Wenn Sie als Mieter allerdings die Verantwortung tragen, weil Sie die Ratten mit Müll und Essensresten angezogen haben, kann Ihr Vermieter die Beseitigungskosten von Ihnen als Schadenersatz verlangen.

Dabei obliegt die Nachweispflicht zunächst dem Vermieter.

Bei ungeklärter Ursache muss der Vermieter die Kosten allein tragen.

Nur wenn dieser beweisen kann, dass die Schädlinge nicht seinem Verantwortungsbereich unterliegen, kehrt sich die Beweislast um.

Um sich zu entlasten, müssen Sie als Mieter dann beweisen, dass Sie den Schädlingsbefall nicht verursacht haben.

5. Sind die Kosten der Rattenbekämpfung umlagefähig?

Der Vermieter kann die Kosten für eine Schädlingsbekämpfung grundsätzlich nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.

Denn es handelt sich bei einmaligen Ausgaben und Sonderkosten, die der Vermieter allein zu tragen hat.

Wenn dagegen vorbeugende Maßnahmen gegen Ungeziefer regelmäßig durchgeführt werden, können diese als Betriebskosten gelten.

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