Ist ein Ceranfeld in der Hausratversicherung mitversichert? (5 wichtige Infos)

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Ist ein Ceranfeld in der Hausratversicherung mitversichert

Die Hausratversicherung deckt Glasbruch grundsätzlich nicht ab, sie kommt nicht dafür auf, wenn Sie Ihr Ceranfeld beschädigen oder es durch Verschleiß bricht.

Je nachdem, welche Art von Küche Sie haben, können Sie ein Ceranfeld über eine zusätzliche Glasversicherung in der Hausrat- oder in der Gebäudeversicherung mitversichern.

Wenn ein Dritter Ihren Herd beschädigt, zum Beispiel ein Gast oder Handwerker, tritt zumeist dessen private Haftpflichtversicherung ein.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Versicherung in welchen Fällen ein gebrochenes oder gesprungenes Glaskeramik-Kochfeld ersetzt.

1. Ist das Ceranfeld in der Hausratversicherung mitversichert?

Regelmäßig sind Ceranfelder nicht in der Hausratversicherung mitversichert, wenn sie wegen Abnutzung oder Unachtsamkeit zu Bruch gehen.

Die Hausratversicherung schützt Ihr bewegliches Inventar beispielsweise vor Schäden, die durch Feuer, Rohrbruch, Blitzeinschlag oder andere Naturgewalten sowie durch Vandalismus und Einbruchsdiebstahl entstehen.

Nicht versichert sind Schäden durch Erdbeben, Überschwemmungen und einfachen Diebstahl oder Trickbetrug, wenn sich der Täter also nicht gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschafft hat.

Für Eigenverschulden tritt die Hausratversicherung grundsätzlich nicht ein, auch Schäden durch Verschleiß und Abnutzung sind ausgenommen.

Die häufigste Schadensursache bei Ceranfeldern sind Missgeschicke: Wenn Sie einen schweren Topf oder eine Pfanne auf das Feld fallen lassen, kann das Material rissig werden oder zerspringen.

Haben Sie selbst Ihr eigenes Ceranfeld durch eine solche Unachtsamkeit beschädigt, ersetzt die Hausratversicherung den Schaden im Regelfall nicht.

Hat dagegen ein Besucher den Schaden angerichtet, muss dessen private Haftpflichtversicherung dafür aufkommen.

2. Schließen alle Hausratversicherungen Ceranfelder mit ein?

Eine Standard-Hausratversicherung schließt Glasbruch am Ceranfeld nicht mit ein.

Um Ihr Ceranfeld abzusichern, müssen Sie zur Hausratversicherung zusätzlich eine Glasbruchversicherung abschließen oder Ihren Versicherungsschutz explizit auf Cerankochfelder erweitern.

Diese Versicherung tritt aber auch nur dann ein, wenn das Ceranfeld zu Ihrem Hausrat gehört und nicht zum Gebäude.

Die Einordnung richtet sich danach, ob es sich um eine Einbau- oder Anbauküche oder eine Küchenzeile handelt.

Eine Einbauküche ist eine Küche, die ein Handwerker speziell in den Raum eingepasst hat und die sich nicht ohne erheblichen Wertverlust in einen anderen Raum umstellen lässt.

Im Gegensatz dazu lässt sich eine Anbauküche aus einzelnen Teilen oder auch eine serienmäßig vorgefertigte Küchenzeile abmontieren und ohne Probleme an anderer Stelle wieder aufbauen.

Nur solche umstellbaren Küchen gehören nach der Rechtsprechung zum Hausrat (vgl. AG Düren, Urteil vom 12.02.2003, Az.: 45 C 477/02).

Hat Ihr Vermieter Ihnen die Wohnung mitsamt einer maßgefertigten Einbauküche vermietet, gilt die Küche als Gebäudebestandteil.

Dann muss für Beschädigungen am Ceranfeld die Wohngebäudeversicherung des Vermieters aufkommen.

Ihre private Haftpflichtversicherung ist regelmäßig nicht einstandspflichtig, auch wenn Sie den Schaden verursacht haben.

Denn selbst wenn Sie gegen Mietsachschäden mitversichert sind, gehören Glasbruch und Schäden an Elektrogeräten nicht dazu.

3. Kommt es darauf an, wie es zu dem Schaden kam?

Zum einen kommt es darauf an, wer den Schaden verursacht hat.

Bei Beschädigungen an fremdem Eigentum greift regelmäßig die private Haftpflichtversicherung des Schädigers.

Für Glasschäden am eigenen Eigentum tritt entweder die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung ein, sofern die Versicherungspolice ausdrücklich auch für Glasbruch abgeschlossen wurde.

Zum anderen kann es relevant sein, ob der Verursacher den Schaden leicht fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.

Vorsätzliche Beschädigungen, also bewusste und gewollte Zerstörung, decken Versicherungen niemals ab.

In der Hausrat- und Gebäudeversicherung ist nur leichte Fahrlässigkeit mitversichert, die private Haftpflichtversicherung schließt auch grobe Fahrlässigkeit mit ein.

Sie können auf Wunsch in Ihrer Hausratversicherung aber den Versicherungsschutz auf grobe Fahrlässigkeit ausdehnen.

4. Welche Versicherungen schließen Ceranfelder ein?

Sie können Ihr Ceranfeld in der gemieteten Anbauküche oder in der eigenen Küchenzeile im zusätzlichen Baustein “Glasbruchversicherung” Ihrer Hausratversicherung versichern.

Als Eigentümer einer Einbauküche müssen Sie entsprechend den Versicherungsschutz Ihrer Wohngebäudeversicherung auf Glasschäden erweitern.

Diese Versicherungen treten ein, wenn das Ceranfeld gebrochen, zersprungen oder rissig ist, sodass es sich nicht mehr zum Kochen eignet.

Rein optische Schäden durch Kratzer gelten dagegen als normale Gebrauchsspuren und werden nicht als Schaden anerkannt.

5. In welcher Höhe ersetzt die Versicherung den Schaden?

Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert, die private Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert.

Eine Hausratversicherung versichert grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert zum Neupreis, wenn Sie nicht ausnahmsweise etwas anderes vereinbart haben.

Falls eine Reparatur nicht möglich ist oder teurer als die Wiederbeschaffung wäre, erhalten Sie also den Betrag, den ein neues, gleichwertiges Gerät kostet.

Auch die Gebäudeversicherung, die den gleitenden Zeitwert versichert, übernimmt bei einem gebrochenen Ceranfeld den Wert eines neuwertigen Geräts.

Die Haftpflichtversicherung dagegen ersetzt regelmäßig nur den Zeitwert, sofern eine Reparatur nicht möglich ist.

Hat ein Bekannter bei Ihnen ein Marmeladenglas auf den Herd fallen lassen, bekommen Sie von dessen Haftpflichtversicherung demnach nur den Wert ersetzt, den das Gerät unter Berücksichtigung seines Alters tatsächlich noch hatte.

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