Ist ein Gewächshaus in der Hausratversicherung versichert? 4 Fakten

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Ist ein Gewächshaus in der Hausratversicherung versichert

Ein großes, fest stehendes Gewächshaus ist ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und kann nur über die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden.

Pflanzen, Möbel und Gartengeräte, die Sie im Gewächshaus aufbewahren, zählen dagegen zum Hausrat und genießen Versicherungsschutz.

Die Standard-Hausratversicherung deckt nur solche Schäden ab, die durch Vandalismus oder Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, bestimmte Unwetterereignisse sowie Brände und Blitzschlag verursacht werden.

Mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung können Sie sich gegen weitere Risiken, wie Überschwemmung, Lawinen und Erdbeben absichern.

Lesen Sie in diesem Artikel, wie Sie Ihr Gewächshaus mitsamt Inventar bestmöglich versichern können.

1. Welche Gegenstände im Gewächshaus sind versichert?

Pflanzen, Gartengeräte und Gartenmöbel, die Sie im Gewächshaus aufbewahren, zählen zum Hausrat und können im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert sein.

Ein großes Gewächshaus im Garten gehört, wenn es fest im Boden verankert ist, zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks.

Deshalb fallen Beschädigungen am Haus, zum Beispiel an den Glasscheiben oder am Stahlgerüst, in die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung.

Nur der Inhalt des Gewächshauses kann zum Hausrat gehören und über die Hausratversicherung versichert werden.

Die Versicherung leistet für die beschädigten oder entwendeten Gegenstände zumeist nur dann, wenn das Gewächshaus explizit in der Police erwähnt ist.

Sie können ein Gewächshaus aber nur in Ihren Versicherungsvertrag für Ihr Haus oder Ihre Wohnung aufnehmen, wenn es sich im Garten auf demselben Grundstück befindet.

Für ein Gewächshaus im Kleingarten müssen Sie dagegen eine gesonderte Kleingartenversicherung abschließen.

Viele Versicherungen treten ausdrücklich nicht für Glasbruch ein.

Für Scheiben oder Hausratsgegenstände aus Glas müssen Sie deshalb sowohl in der Hausrat- als auch in der Gebäudeversicherung eine zusätzliche Glasversicherung abschließen.

Der Hausrat umfasst alle Sachen, die zum Gebrauch oder Verbrauch oder zur Einrichtung des Haushalts bestimmt sind, also beispielsweise Pflanzen, Gartengeräte und Gartenmöbel.

Während die Geräte und Möbel, die dauerhaft im Garten aufbewahrt werden, nicht in jeder Hausratversicherung automatisch eingeschlossen sind, genießen sie im abgeschlossenen Gewächshaus unproblematisch Versicherungsschutz.

2. Welche Schäden am Gewächshaus deckt die Hausratversicherung?

Die Standard-Hausratversicherung muss nur für Schäden einstehen, die durch Vandalismus, Raub, Einbruchdiebstahl, bestimmte Wetterereignisse sowie Brände eingetreten sind.

Dies bestimmen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung, auf die viele Verträge Bezug nehmen.

Diese Bedingungen gelten immer dann, wenn der Versicherungsvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes festlegt.

Jeder Versicherer bietet aber seine individuellen Policen an, die Sie jeweils vor Abschluss genau lesen sollten.

Sturm

Sturm gehört zu den versicherten Risiken, aber erst ab Windstärke 8.

Sie müssen im Schadensfall nicht selbst den Nachweis erbringen, welche Windstärke im Zeitpunkt des Schadens herrschte, sondern können sich auf die Messung einer Wetterstation berufen.

Starkregen und Überschwemmung

Wenn Starkregen Ihr Gewächshaus überflutet und Ihr Inventar beschädigt, tritt die Standard-Hausratversicherung regelmäßig nicht ein.

Um sich gegen Schäden durch Starkregen und Überschwemmung abzusichern, brauchen Sie eine zusätzliche Elementarschadenversicherung.

Diese versichert auch die Risiken Erdbeben, Erdrutsch und Lawinen.

Leitungswasser

Schäden durch Leitungswasser, beispielsweise durch einen Rohrbruchs, deckt die Hausratversicherung ab.

Dabei ersetzt sie nur die beschädigten Hausratsgegenstände, nicht aber die gebrochenen Rohre.

Diese sind ein Fall für die Gebäudeversicherung.

Blitzschlag/ Brand

Brand und Blitzschlag gehören zu den versicherten Risiken.

Brandschäden entstehen häufig durch fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers, der zum Beispiel eine brennende Kerze zu nah an der Gardine stehen lässt.

Die Versicherer haben das Recht, in solchen Fällen die Leistung zu verweigern, weil das Verhalten als grob fahrlässig gilt und die Eintrittspflicht auf leichte Fahrlässigkeit beschränkt ist.

Ausgenommen können auch sogenannte Sengschäden sein, das sind Schäden, die nicht direkt durch den Brand, sondern durch die ausstrahlende Hitze verursacht werden.

Beispiel: Sie lassen eine brennende Zigarette auf den Teppich fallen, und es entsteht ein Brandloch. 

Nur wenn der Sengschaden die unmittelbare Folge eines versicherten Brandes ist, kommt die Hausratversicherung auch dafür auf.

Hagel

Als Hagel gelten Eiskugeln ab einem Durchmesser von 0,5 cm, kleinere heißen Graupel.

Schäden, die am Hausrat durch direkten Einschlag von Hagelkörnern entstehen, übernimmt die Hausratversicherung.

Schnee

Wenn das Dach Ihres Gewächshauses einstürzt, weil zu viel Schnee darauf gefallen ist, ersetzt die Standard-Hausratversicherung das zerstörte Inventar nicht.

Denn Schneedruck wird ebenso wie eine Lawine nur durch eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgedeckt.

Vandalismus, Raub und Einbruchdiebstahl

Wurde Hausrat entwendet, tritt die Hausratversicherung grundsätzlich nur ein, wenn ein Raub oder Einbruchdiebstahl vorlag und kein einfacher Diebstahl oder Trickbetrug.

Dies ist der Fall, wenn die Täter Gewalt angedroht haben, um die Herausgabe zu erpressen, oder sich gewaltsam Zugang zum Gebäude verschafft haben.

Auch das Betreten des Gewächshauses mit einem unerlaubt angefertigten Nachschlüssel stellt einen Einbruchdiebstahl dar.

Ebenso ersatzfähig sind Schäden durch Vandalismus, etwa wenn ein Eindringling Ihre Blumenkübel demoliert hat.

3. Hat das Ereignis unmittelbar zum Schaden geführt?

Voraussetzung für den Versicherungseintritt ist stets, dass die Ursache unmittelbar zum Eintritt des Schadens geführt hat.

Das OLG Dresden urteilte über die Eintrittspflicht der Hausratversicherung, nachdem Möbelstücke im Keller verschimmelt waren (Beschluss vom 21.11.2017, Az.: 4 U 1178/17).

Der Versicherungsnehmer hatte eine Hausratversicherung mit Elementarschadenversicherung abgeschlossen, die auch Überschwemmungsschäden umfasste.

Er trug vor, dass durch eine Überschwemmung Wasser durch die Wand eingetreten sei und die anschließend erhöhte Luftfeuchtigkeit zu Schimmelbildung an den Möbeln geführt habe.

Das Gericht lehnte die Leistungspflicht der Versicherung ab, da der Schaden nicht unmittelbar durch die Überschwemmung zustande gekommen sei.

Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, sofort nach dem Schadensereignis dafür zu sorgen, dass keine Folgeschäden eintreten, Sie müssen Ihre Möbel also umgehend aus einem überfluteten Gewächshaus entfernen.

4. Wie lässt sich ein Gewächshaus am besten versichern?

Um Ihr Gewächshaus mit Inventar bestmöglich abzusichern, müssen Sie zunächst das Gewächshaus ausdrücklich in die Police Ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung aufnehmen.

Denken Sie dann darüber nach, den Versicherungsschutz jeweils um die Bausteine Elementarschadenversicherung und Glasversicherung zu erweitern.

Außerdem haben Sie bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, das versicherte Risiko auch auf einfachen Diebstahl und grobe Fahrlässigkeit auszuweiten.

Achten Sie darauf, ob Leistungsobergrenzen vereinbart sind, und passen Sie die Beträge an den Wert Ihrer Hausratsgegenstände an.

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