Waschmaschine & Trockner nach 22 Uhr – ist das erlaubt?

faktengeprüft

Waschmaschine Trockner nach 22 Uhr

Darf man Trockner oder Waschmaschine nach 22 Uhr nutzen, oder ist das untersagt?

Obwohl durch derartige Ruhestörung oft Streit entsteht, ist die Sachlage nicht so einfach.

Grundsätzlich gilt: nach 22 Uhr gilt die Nachtruhe, während dieser ist unzulässige Lärmbelästigung zu vermeiden.

Ob Sie Ihre Waschmaschine oder Trockner dennoch nach 22 Uhr nutzen können, erfahren Sie jetzt.

Was ist gesetzlich geregelt und erlaubt?

Im Gegensatz zur Mittagsruhe – für die anders als oft geglaubt keine einheitliche Regelung besteht – sieht es bei der Nachtruhe anders aus.

Zwar gibt es kein spezielles Gesetz zur Nachtruhe, allerdings sind verbindliche Vorschriften in verschiedenen Verordnungen auf Bundes-, Landes-, sowie EU-Ebene festgelegt – konkret in:

  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Immissionsschutzgesetzen der Ländern (Bsp: § 9 Abs. 1 LImschG)
  • EU-Richtline zu Umgebungslärm (wurde durch Änderung des BImSchG übernommen)

Die Nachtruhe gilt in aller Regel zwischen 22 Uhr – 6 Uhr. Das gilt unabhängig vom Wochentag und somit sowohl werktags als auch an Wochenenden sowie Sonn- und Feiertagen.

In diesem Zeitraum sind grundsätzliche geräuschvolle Aktivitäten zu unterlassen, welche die Nachtruhe stören können.

Welche Tätigkeiten und Geräuschquellen dazu zählen, ist bewusst nicht konkret gesetzlich geregelt und spielt natürlich letztlich auch keine wesentliche Rolle.

Schließlich können die Waschmaschine und der Trockner ebenso die Nachbarn in ihrer Nachtruhe stören wie ein lauter Fernseher, eine Bohrmaschine, die Stereo-Anlage, eine Party, der Ehestreit oder laute Gespräche über den Balkon.

Wie laut dürfen Waschmaschine & Trockner sein?

Die Richtwerte in den Immissionsschutzverordnungen geben eine Orientierung vor, die während der Nachtruhe nicht überschritten werden sollten:

  • leises Wohngebiet: 35 dB
  • Kurorte: 35 dB
  • normales Wohngebiet: 40 dB
  • Mischgebiet: 45 dB
  • Gewerbegebiet: 50 dB

Wie Sie sehen, hängt die zulässige Lärmbelästigung auch von dem generellen Geräuschpegel Ihres Wohngebietes ab.

Zwar sind die meisten Trockner und Waschmaschinen lauter – allerdings ist nicht entscheidend, wie laut sie in Ihrer Wohnung sind, sondern laut sie vom Nachbarn gehört werden können.

Zudem wurde von verschiedenen Gerichten der Begriff der Zimmerlautstärke definiert, die während der Nachtruhe ca. 30 dB beträgt.

Allerdings ist auch das nicht in Stein gemeißelt: der Bundesgerichtshof entschied in einem Grundsatzurteil, dass Zimmerlautstärke immer dann gegeben sei, wenn Geräusche in angrenzenden Wohnungen höchstens geringfügig gehört werden können – sind sie dagegen deutlich vernehmbar, ist die Zimmerlautstärke überschritten.

Insofern ist es wenig hilfreich, ausschließlich auf die dB Angaben Ihrer Waschmaschine und dem Trockner zu achten – insbesondere die Hellhörigkeit Ihres Gebäudes entscheiden maßgeblich, ob und wie stark die Geräusche zum Nachbarn durchdringen.

Was gilt in Mietwohnungen?

Eines vorweg: es ist generell unzulässig, die Benutzung von Waschmaschine und Trockner in der Mietwohnung zu verbieten – solche Regelungen in Mietverträgen sind unwirksam – so entschied unter anderem das Amtsgericht Köln (AZ: 207 C 221/00).

Natürlich gelten aber auch in Mietwohnungen zunächst die weiter oben genannten Richtlinien und Verordnungen auf EU-, Bundes- und Landesebene.

Darüber hinaus können der Mietvertrag und die Hausordnung zusätzliche Regelungen zu Nacht- und Ruhezeiten treffen, an die alle Mieter gebunden sind, weil sie den Vertrag unterschrieben haben.

Zumindest dann, wenn die Regelungen die Bundes- und Landesgesetze nicht unzulässig einschränken.

Zudem ist es unerheblich, welches Gerät oder welche Aktivität die Geräusche verursacht – deshalb gelten für Waschmaschine und Trockner keine anderen Regeln als für andere potentielle Lärmquellen wie etwa Staubsauber oder Bohrmaschinen.

Dürfen Mieter nach 22 Uhr waschen & trocknen?

Grundsätzlich müssen sich Mieter zunächst an die Bundes- und Landesverordnungen zur Lärmvermeidung sowie an ihre Regelung im Mietvertrag und der Hausordnung halten.

Allerdings heißt das nicht, dass ein generelles Verbot für die Benutzung von Waschmaschine und Trockner nach 22 Uhr gilt.

Wenn keine wesentliche Lärmbelästigung für Ihre Nachbarn entsteht, spricht grundsätzlich nichts dagegen.

Denn zum einen sind moderne Geräte teilweise sehr leise und erlauben so durchaus, dass der Nachbar nichts (oder nur unwesentlich) etwas davon mitbekommt.

Zum anderen kommt es auf den ortsüblichen Geräuschpegel an – in einem relativ lauten Wohngebiet fällt Ihr Trockner wohl weitaus weniger ins Gewicht als in einem ruhigen Kurort.

Achten Sie aber stets auch auf die speziellen Regelungen im Mietvertrag und der Hausordnung zu Ruhezeiten.

Zudem ist entscheidend, ob die Benutzung unvermeidbar ist – so heißt das im Rechtsdeutsch und kann etwa dann zutreffen, wenn Berufstätige wie etwa Schichtarbeiter keine andere Möglichkeit haben, als diese Tätigkeiten spät abends zu erledigen.

Stellen Sie zudem sicher, dass durch die Rotation beim Schleudern die Geräte nicht gegen die Wand schlagen, weil das sehr viel Lärm verursachen kann und weit trägt.

Ist Ihre Wohnung jedoch gut isoliert, stehen die Chancen gut, dass selbst eine Benutzung nach 22 Uhr in Ordnung geht, weil die Nachbarn nichts davon hören.

Sprechen Sie aber in jedem Fall mit Ihren Nachbarn, um diese nicht zu belästigen und Streit zu vermeiden.

Kann ich im Eigenheim nach 22 Uhr waschen & trocknen?

Wenn Sie Eigentümer eines Einfamilienhauses sind, werden Sie wohl kaum Ihre Nachbarn mit Ihrer Waschmaschine oder dem Trockner stören.

Insbesondere neuere Geräte sind normalerweise nicht mehr so laut, dass sie in anderen Häusern der Nachbarschaft gehört werden – solange sie nicht auf dem Balkon stehen oder bei offenem Fenster betrieben werden (mehr dazu hier).

Allerdings gelten natürlich grundsätzlich auch dann für Sie die einschlägigen Regelungen zum Lärmschutz.

In einem Mehrfamilienhaus oder als Wohnungseigentümer ist die Lage dagegen nicht wesentlich anders als bei allen Mietern: das Risiko, Ihre Nachbarn in der Nachtruhe zu stören, ist dann höher.

Was kann ich tun, wenn meine Nachbarn nach 22 Uhr waschen und trocknen?

Zunächst ist wichtig zu wissen: eventuelle Regelungen zum Mietrecht oder der Hausordnung gelten stets nur für das betreffende Haus – für angrenzende Häuser gelten sie nicht, sondern dort greifen die allgemeinen Bundes- und Landesverordnungen.

Der einfachste und oft effektivste Weg ist, wenn Sie Ihren Nachbarn freundlich darauf ansprechen, dass Sie seinen Trockner oder die Waschmaschine nachts deutlich hören.

Sollte dies allerdings nicht zum Erfolg führen und Sie weiterhin nachts von dem Lärm gestört werden, müssen Sie als nächstes Ihren Vermieter informieren.

Dieser ist nämlich dazu verpflichtet, sich um die Beseitigung der Lärmbelästigung zu kümmern und so für eine vertragsgemäße Nutzung der „Mietsache“ – also der Wohnung – zu sorgen.

Sollte der Vermieter untätig bleiben oder seine Versuche nicht zur Abstellung der Ruhestörung führen, haben Sie die Möglichkeit, einen Mietmangel geltend zu machen und so eine Mietminderung zu erwirken.

Zudem haben Sie auch zivilrechtlich die Möglichkeit, bei grober Lärmbelästigung das Ordnungsamt oder die Polizei zu informieren, die ggf. ein Bußgeld gegen die Ruhestörer verhängen.

Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass Waschmaschine und Trockner derartige Lärmbelästigungen verursachen und solche Maßnahmen rechtfertigen.

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