Ist ein Kühlschrank Sperrmüll? 7 wichtige Fakten (die Sie wissen sollten)

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Ist ein Kühlschrank Sperrmüll

Kühlschränke sind zwar groß und sperrig, doch gehören sie deshalb auch wirklich in den Sperrmüll?

Kühlschränke sind gefährlicher Abfall und somit Sondermüll, können aber fast immer über den Sperrmüll ordnungsgemäß entsorgt werden.

Darüber hinaus gibt es noch weitere – teilweise kostenlose – Möglichkeiten für Sie, Ihren alten Kühlschrank zu entsorgen.

1. Darf ein Kühlschrank in den Sperrmüll?

Kühlschränke zählen zwar eigentlich nicht zum Sperrmüll sondern zum Sondermüll, können jedoch in der Regel durchaus über den Sperrmüll entsorgt werden.

Die Entsorgung Ihres Kühlschrankes über den Sperrmüll ist dabei zwar nur eine von mehreren Möglichkeiten der korrekten Entsorgung, jedoch durchaus eine recht populäre.

In jedem Fall ist es so, dass Sie Ihren alten Kühlschrank auf keinen Fall über den normalen Hausmüll entsorgen dürfen.

Seit Ende 2015 verpflichtet das Elektrogesetz die Kommunen, Elektroschrott kostenlos von Privathaushalten an speziellen Sammelstellen entgegenzunehmen.

Die Sperrmüllabfuhr ist dabei eine Möglichkeit, um Elektroschrott wie Kühlschränke zu diesen speziellen Sammelstellen zu befördern. 

Die Entsorgung des alten Kühlschrank über den Sperrmüll ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie sich keinen neuen Kühlschrank anschaffen wollen (mehr dazu weiter unten).

2. Werden Kühlschränke beim Sperrmüll mitgenommen?

Ja grundsätzlich ist die Entsorgung von Kühlschränken über den Sperrmüll problemlos möglich.

Allerdings sind die genauen Regeln für den Sperrmüll je nach Stadt und Gemeinde unterschiedlich.

Die üblichen Methoden der Sperrmüllabholung sind folgende:

  • Abholung an einem von der Stadt festgelegten Termin (keine vorherige Anmeldung notwendig)
  • Abholtermin muss per Telefon vereinbart werden
  • Abholung muss per Online-Formular vereinbart werden

Aus diesem Grund sollten Sie sich vorher unbedingt genau darüber informieren, wie die konkreten Regelungen zum Sperrmüll in Ihrer Stadt aussehen.

Beispielsweise bieten einige Kommunen kostenlose Abholungen an ein oder zwei festgelegten Terminen pro Jahr an.

Sollte Ihre Stadt also kostenlose Sperrmüllabholung anbieten, brauchen Sie Ihren Kühlschrank lediglich am Tag der angekündigten Abholung an die Straßenseite stellen.

Andere Kommunen hingegen bieten keine festgelegten Termine für die Sperrmüllabholung an, sondern Abholungen müssen stets individuell vereinbart werden.

In diesem Fall dürfen Sie meistens zwei- bis viermal pro Jahr die Abholung von Sperrmüll beauftragen – entweder kostenlos, oder gegen eine Gebühr von in der Regel 5 bis 15 € pro Abholung.

In jedem Fall sind aber in fast allen Gemeinden stets nur “haushaltsübliche Mengen zulässig”. Das bedeutet, dass in der Regel nur 2 oder 3 Geräte vom gleichen Typ mitgenommen werden.

Keinesfalls dürfen Sie den Kühlschrank einfach auf die Straße stellen in der Hoffnung, dass die normale Müllabfuhr ihn mitnimmt – das wird nicht passieren.

3. Wo kann ich meinen Kühlschrank entsorgen?

Falls Sie nicht auf den nächsten Termin für die Sperrmüllabholung warten wollen, können Sie Ihren alten Kühlschrank auch einfach selbst zum Recycling- oder Wertstoffhof in Ihrer Stadt bringen.

Der große Vorteil dieser Selbstentsorgung ist, dass Sie zeitlich völlig flexibel sind und keinen Termin vereinbaren müssen.

Außerdem ist die Selbstentsorgung beim Wertstoffhof in fast allen Städten und Gemeinden für Privathaushalte kostenlos möglich – solange es sich um haushaltsübliche Mengen handelt.

Der Nachteil ist, dass die Beförderung eines alten Kühlschranks schwierig ist und einen Anhänger oder Transporter erfordert.

Tipp: es lohnt sich oftmals, vorab dennoch bei Ihrem Recycling-Center anzurufen, denn in einigen Gemeinden bieten sie sogar eine Abholung an – wobei dafür dann meist eine Gebühr anfällt.

Eine andere und oftmals sehr praktische Variante der Entsorgung ist, das Altgerät beim Kauf eines neuen Kühlschranks vom Händler mitnehmen oder abholen zu lassen (mehr dazu gleich).

4. Sind Händler verpflichtet, alte Kühlschränke anzunehmen?

Ja, laut Elektrogesetz sind seit Ende 2015 sowohl Online-Händler als auch Ladengeschäfte verpflichtet, Elektrogeräte wie Kühlschränke beim Kauf gleichwertiger Neuware kostenlos zurückzunehmen.

Lediglich Händler, die weniger als 400 Quadratmeter Laden- oder Lagerfläche haben, sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Tipp: Sprechen Sie vor dem Neukauf mit dem Verkäufer über die Entsorgung Ihres alten Kühlschranks.

In den meisten Fällen nimmt der Verkäufer Ihr Altgerät mit, wenn der neue Kühlschrank geliefert wird. Alternativ bietet der Händler Ihnen eventuell auch eine kostenlose Abholung an.

Onlinehändler sind gesetzlich verpflichtet, eine verbrauchernahe Rückgabe zu ermöglichen. 

Weil in den meisten Fällen bei der Entsorgung eines alten Kühlschranks gleichzeitig auch die Neuanschaffung eines neuen Gerätes ansteht, ist die Entsorgung des Altgerätes über den Händler oft die einfachste und günstigste Variante.

5. Sind Kühlschränke Elektroschrott?

Ja Kühlschränke zählen eindeutig zu den Elektrogeräten. Auch das ist klar im Elektrogesetz geregelt, in dem Kühlschränke als sogenannte Wärmeübertrager bezeichnet werden.

Einfach gesagt zählt zu Elektrogeräten alles, was in irgendeiner Weise:

  • Strom produziert
  • mit Strom betrieben wird
  • Akkus, Batterien oder Stromkabel enthält.

Zusätzlich lassen sich Elektrogeräte in der Regel ganz einfach am Symbol der durchgestrichenen Mülltonne erkennen.

Elektrogeräte wie Kühlschränke müssen aus zwei Gründen separat entsorgt werden:

Zum einen enthalten sie wertvolle und teils sehr seltene Rohstoffe wie etwa Kupfer oder Gold.

Zum anderen enthalten sie aber teilweise auch gesundheits- und umweltschädliche Inhaltsstoffe wie etwa Quecksilber oder Öl, welche bei unsachgemäßer Entsorgung in die Umwelt gelangen würden. 

6. Sind Kühlschränke Sondermüll?

Ja, Kühlschränke zählen wie alle anderen Elektrogeräte auch zum Sondermüll.

Sie gehören somit in die gleiche Kategorie der gefährlichen Abfälle wie beispielsweise: 

  • Säuren
  • Farben und Lacke
  • Ölhaltige Abfälle
  • Chemikalien
  • Explosive Stoffe
  • Giftige Substanzen

Zum einen enthalten Kühlschränke – insbesondere der Kompressor – Öl als Schmiermittel, welches bei nicht ordnungsgemäßer Entsorgung in die Umwelt gelangen würde.

Zum anderen ist das Kältemittel im Kühlkreislauf von Kühlschränken gefährlich. Bei neueren Modellen ist es zwar nicht mehr umweltschädlich, jedoch brennbar und explosiv (da es sich um Propan oder Butan handelt).

Absorber-Kühlschränke, wie sie oft in Wohnmobilen vorkommen, enthalten oft das giftige Ammoniak.

Bei älteren Modellen, die möglicherweise sogar noch die mittlerweile verbotenen FCKW enthalten, besteht zudem eine sehr große Gefahr für die Umwelt, weil FCKW extrem ozonzerstörend ist.

Aus all diesen Gründen müssen Kühlschränke als gefährlicher Sondermüll unbedingt fachgerecht entsorgt werden. 

7. Wie viel kostet die Entsorgung eines Kühlschranks?

Wie viel die Entsorgung Ihres alten Kühlschrankes kostet, hängt davon ab, wie genau Sie ihn entsorgen.

Die Selbstentsorgung beim Wertstoff oder Recyclinghof ist in den allermeisten Fällen für Sie kostenlos.

Ebenfalls kostenlos ist es, wenn Sie das Altgerät vom Händler zurücknehmen lassen, bei dem Sie den neuen Kühlschrank kaufen.

Gleiches gilt möglicherweise für den Sperrmüll, der in manchen Kommunen mindestens einmal jährlich kostenlos flächendeckend angeboten wird.

In anderen Kommunen hingegen ist die Abholung des Kühlschranks über den Sperrmüll nicht kostenlos, sondern muss vereinbart werden und es fällt dann oft eine Gebühr zwischen 5 – 15 € an.

Übrigens: die illegale Entsorgung eines Kühlschrankes führt zu einem Bußgeld von bis zu 2.500 €, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 5.000 €.

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